Rechtliches

Wie stelle ich einen Antrag auf Personenstandsänderung?

Eine Änderung des Geschlechts kann bei jedem Standesamt in Österreich für folgenden Personenkreis beantragt werden:

  • österreichische*r Staatsbürger*n
  • Konv.-Flüchtling
  • Staatenlose*r oder Person ungeklärter Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder (dauerndem) Aufenthalt in Österreich

Voraussetzung zur Bewilligung der Personenstandsänderung ist EINE Stellungnahme einem*einer Fachärzt*in für Psychiatrie oder einem*einer Psychotherapeut*in oder einem*einer klinischen Psycholog*in.

Beim Termin für die Personenstandsänderung muss folgendes mitgenommen werden:

  • Ausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • EINE Psy* Stellungnahme

weitere Informationen für nicht binäre Personen: Sammlung von Gerichtsentscheidungen zu nicht-binären Geschlechtseinträgen – Venib

Der Antrag auf Namensänderung kann für alle mit Wohnsitz Wien auch direkt mit dem Antrag auf Personenstandsänderung gestellt werden. 

Wenn der Wohnsitz außerhalb von Wien ist, dann kann der Antrag auf Namensänderung nach Eintragung im Geburtenbuch erfolgen und ist bei der Bezirkshauptmannschaft zu stellen.

Der Name muss lt. Namensänderungsgesetz, § 2 Abs. 2 Z 3 dem eingetragenen Geschlecht entsprechen oder genderneutral sein.

Beim Termin für die Namensänderung muss folgendes mitgenommen werden:

  • Ausweis
  • neue Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Beleg der Personenstandsänderung

→ Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 14,30 € an.

Eine Namensänderung ohne Personenstandsänderung ist momentan leider noch mit Problemen verbunden. Es dürfen nur Namen gewählt werden, die dem Geschlecht entsprechen oder genderneutral sind. Außerdem kann der Vorname anschließend erst in 10 Jahren wieder geändert werden. Die Namensänderung ohne Personenstandsänderung kostet 545,60 €, mit Ausnahme:

In Wien: Bestätigung durch Dritte (bspw. AMS), dass soziale oder wirtschaftliche Nachteile vorliegen oder die Person lächerlich gemacht wird.

Außerhalb von Wien: eine psy* Stellungnahme

Weitere Schritte: Anschließend kann beim Standesamt der Name in der Geburtsurkunde geändert werden. Die Geburtsurkunde wird benötigt, um den Namen und den Personenstand des Meldezettels und Staatsbürgerschaftsnachweises zu ändern.

Weitere Informationen:

Personenstand: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/%C3%84nderung-der-Geschlechtszugeh%C3%B6rigkeit.html

https://www.wien.gv.at/menschen/queer/transgender/geschlechtswechsel/rechtlich/personenstand.html

Namens- und Personenstandsänderung – Cha(i)nge – Trans Peer Group Vienna

Namensänderung: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/namensaenderung/Seite.2330500.html

https://www.wien.gv.at/menschen/queer/transgender/geschlechtswechsel/rechtlich/vorname.html

Musterantrag von TransX für die Namensänderung ohne Personenstandsänderung: https://www.transx.at/Dokumente/NamAend_GVN.pdf

Für den Staatsbürgerschaftsnachweis (benötigt für die Neuausstellung des Reisepasses) siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260300.html