Wir empfehlen, die Personenstandsänderung (sofern diese angestrebt wird) möglichst bald zu beantragen.
Im Jänner 2025 wurden 2 Verfahren zur Streichung des Geschlechtseintrags von nicht-binären Personen durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nicht stattgegeben. Der VwGH begründet diese Entscheidung damit, dass das Personenstandsgesetz eine Angabe sowie Eintragung des Geschlechts verpflichtend vorsieht. Er kommt auch mangels anderer Regelungen zum Schluss, dass jedenfalls körperliche, binäre Geschlechtsmerkmale eine verfassungsmäßige Prüfung des Antrags auf Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) legt in seiner Durchführungsanleitung zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstand fest, dass hierfür Fachgutachten benötigt werden. Diese Gutachten werden aufgrund der geltenden Programmierung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) gestellt. In der veralteten, jedoch geltenden Programmierung, dem ICD 10 werden trans- und nicht binäre Personen pathologisiert und diskriminiert. Die neue Programmierung, der ICD-11, der bereits 2022 (Einführung in Ö lt. Gesundheitsministerium bis 2027) in Kraft getreten ist, ermöglicht einen pathologisierungsfreien Zugang zu medizinischen Dienstleistungen. (vgl. https://venib.at/vwgh-streichung/GH zum Geschlechtseintrag: Innenministerium Jahre im Verzug – Venib , 21.01.2025)
Kurz gesagt:
Für die Änderung des Geschlechtseintrags ist ein Fachgutachten notwendig und [dieses] Fachgutachten, das von trans Menschen verlangt wird, basiert auf einer Diagnose, die nicht mehr gestellt werden kann und einer Behandlungsmethodik, die veraltet und diskriminierend ist.
[Venib, 22.01.2025)
Nach dieser Entscheidung des VwGH ist nun das Innenministerium am Zug, die ausgelaufene Regelung durch eine neue verfassungskonforme Regelung zu ersetzen. Das ist notwendig, um damit trans Personen weiterhin zu ermöglichen, den Geschlechtseintrag dann das gelebte Geschlecht anpassen zu können – ganz im Sinne der österreichischen Verfassung und der Europäische Menschenrechtskonvention (EMK). Je nachdem wie die Entscheidung des Innenministeriums aussieht, bzw. wie lange sich das Innenministerium Zeit lässt, kann das auch Anträge beeinflussen, bzw. verzögern. Wir empfehlen daher, die Personenstandsänderung (sofern diese angestrebt wird) möglichst bald zu beantragen.